AGB

des Einzelunternehmens Land-Training

Inhaberin: Susanne Land, MMCP, Weinheimstrasse 11, 53229 Bonn gesetzlich vertreten durch die Geschäftsinhaberin Susanne Land. Die ladungsfähige Anschrift von Susanne Land können auch dem Impressum entnommen werden.

§1 Präambel
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstige Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt des Abschluss gültigen Fassung. Die mit den Kunden geschlossenen Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande, deren Inhalt der Kunde zur Kenntnis genommen und mit deren Geltung sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Der Kunde erklärt sich durch den Abschluss des Unterrichtsvertrages mit der Geltung dieser AGBs einverstanden, indem er den, auf den Internetseiten masterson-methode-bonn.de, mastersonmethod-bonn.de, masterson-method-bonn.de eingestellten AGBs ausdrücklich zustimmt und eine auf den Internetseiten masterson-methode-bonn.de, mastersonmethod-bonn.de, masterson-method-bonn.de Dienstleistung anfordert.
(2) Abweichende Vorschriften des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Susanne Land hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Land-Training.
(3) Susanne Land behält sich ausdrücklich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

§2 Fernbleiben vom vereinbarten Behandlungstermin
Erscheint der Pferdebesitzer zur vereinbarten Unterrichtszeit nicht, so kann die Behandlung nach der Masterson Methode zu einem neuen Termin erfolgen, wenn die Therapeutin spätestens einen Tag vor dem Unterrichtstag bis 16 Uhr davon in Kenntnis gesetzt worden ist. Wird die Therapeutin später oder erst am Behandlungstag selbst über das Fernbleiben des Pferdebesitzers informiert, so wird die Behandlung voll berechnet.
Von dieser Regelung ausgenommen ist die Absprache, dass die Therapeutin das Pferd ohne Anwesenheit des Besitzers behandeln soll.

§3 Behandlungsbeginn
Die Behandlung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sollte der Pferdebesitzer sich verspäten, gilt diese Zeit als Behandlungsszeit.

§6 Behandlungsvoraussetzung
(1) Nur geimpfte Pferde, die frei von akuten/ansteckende Krankheiten sind, werden behandelt.

(2) Bei einer akuten Verletzung ist vorher die ausdrückliche Zustimmung des behandelnden Tierarztes durch den Besitzer vorzuweisen.

(3) Die Inanspruchnahme einer Behandlung setzt eine gültige Pferde-Haftpflichtversicherung voraus. Der entsprechende Nachweise ist im Erstgespräch zu erbringen.

(4) Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes sind vor dem Behandlungsbeginn der Therapeutin mitzuteilen.

§7 Hinweis zur Kleinunternehmer-Regelung

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§8 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Soweit eine oder mehrere Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, so bleibt der Vertrag und die restlichen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Die unwirksamen Regelungen sollen dann durch solche ersetzt werden, die den vereinbarten aber unwirksamen Regelungen und dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommen.

Susanne Land, MMCP Weinheimstrasse 11, 53229 BonnPferd

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